Aerzte-Beratung - Lerch-Consulting - Ärzteberatung für Mediziner in der Schweiz

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Ärzte Beratung

Die Medizinbranche und das gesundheitspolitische Umfeld befinden sich im Wandel. Die Dichte an Vorschriften und Regeln nimmt zu. Auch die zwischenmenschlichen Ansprüche, z. B. seitens des Personals, erhöhen die Anforderung an die selbständigen Ärztinnen und Ärzte. Über den gesamten Lebenszyklus einer Arztraxis oder eines Instituts hin gerechnet, kommen so viele Veränderungen auf die verantwortlichen Personen zu. Gerne unterstützten wir Sie mit unserer Erfahrung in der Entscheidungsfindung oder -Umsetzung. Beispielsweise bei diesen Themen:

Life-Cycle Management (Situation, Einflussfaktoren, Entwicklung)

Praxis-Gründung (Businessplan, Strategie)

Praxis-Wachstum (Rechtsform, Führung, Personalwesen, Rechnungswesen)

Praxis-Organisation (Aufgaben, Abläufe)

Praxis-Bewertung (Substanzwert, Ertragswert)

Praxis-Finanzierung (Innen-, Aussenfinanzierung, Eigen-, Fremdfinanzierung)

Praxis-Nachfolge (Vermittlung, Verkauf, Übergabe)

Praxis-Besteuerung (Privat, Geschäft)

Praxis-Versicherung (Haftpflicht, Sachen, Technik, Soziales)
Praxis-Life-Cycle

Wie entwickelt sich das Gesundheitswesen? Wo befinde ich mich in diesem System und was könnte zukünftig meine Rolle darin sein? Im sich ständig ändernden gesundheitspolitischen System, durchlaufen auch Gesundheits-Organisationen einen stetigen Wandel. Dieser Lebenszyklus (Life-Cycle) führt auch immer wieder zu wirtschaftlichen Herausforderungen. Als Schweizer Ärzteberatung unterstützen wir Sie mit unserem Know-how, um eine geeignete Antwort auf diese Veränderungen (Change Management) zu finden.

Folgende Punkte stehen für Sie im Vordergrund:

Standortanalyse / Fitness-Check
Praxis-Gründung

Die eigene Arztpraxis bringt einen grundlegenden Wechsel mit sich. Als UnternehmerIn haben Sie neu eine Vielzahl von zusätzlichen Anforderungen an Ihre Person zu erfüllen. Bis anhin erledigten Dritte für Sie administrative Aufgaben wie Arbeitsverträge, Mitarbeiterorganisation, Verantwortlichkeit und fachliche Unterstützung. Sie waren eingeordnet in ein Team. Obligatorische Sozialversicherungen gewährten Ihnen Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit und Todesfall, und für die Altersvorsorge bestand ebenso eine angemessene obligatorische Versicherung.

Als Selbständigerwerbender geniessen Sie diesen Schutz nicht mehr automatisch. Sie müssen selbst für alle Ihre Belange in unternehmerischer
Hinsicht und im Hinblick auf Ihren Versicherungs- und Vorsorgeschutz besorgt sein. In den meisten Fällen kommt die Verantwortung und Vorsorgepflicht für das eigene Personal hinzu, einschliesslich der Bewältigung der entsprechenden administrativen Aufgaben. Die langjährige Erfahrung der Geschäftsstelle des Interessenverbandes hilft Ihnen, den Überblick über alle notwendigen Vorkehrungen, die Sie im Bereich Vorsorge und Versicherungen für sich und Ihr Personal treffen müssen, zu ermöglichen. Mittels einer konsequent durchdachten und praxisnahen Versicherungs- und Vorsorgeplanung wird Ihr Bedarf genau errechnet und mit vorteilhaften Lösungen, zumeist zum Kollektivtarif, abgedeckt. Ausserdem werden Sie nach erfolgter Praxiseröffnung auch weiterhin unentgeltlich von uns beraten und betreut, gilt es doch, Ihre Dossiers à jour zu halten und auch im Zusammenhang mit Personalmutationen, arbeitsrechtlichen Fragen und anderem mehr Ihnen den administrativen Aufwand so weit wie möglich zu minimieren.

Folgende Punkte stehen für Sie im Vordergrund:

Standortanalyse, Chancen & Risiken

Arztpraxis Planung und Einrichtung

Gruppenpraxenberatung, Gründung von Gruppenpraxen

Praxiseröffnung, Finanzierung, Kreditgesuch

Ärzte-Versicherungen und Ärztelösungen

Praxis Administrations Software
Praxis-Bewertung

Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Praxis zu kaufen oder zu verkaufen, so braucht es für die Einschätzung des Objekts eine seriöse Praxis-Bewertung. Der Preis muss für beide Parteien stimmen. Sei es bei der Übernahme einer Einzelpraxis oder beim Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft.

Weitere Gründe für eine Praxisbewertung können sein:
- Praxisabgabe
- Praxisverkauf
- Kooperationen bilden/auflösen
- Abfindungen regeln
- Ausgleich für Ehegatten
- Praxissanierungen

Die Praxisbewertung erfolgt anhand einem Gutachten unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen zur Praxis. Auch eine oder mehrere Besichtigung der Praxis sind dazu notwendig.

Mit einer Praxisbewertung erhalten sie eine objektive Entscheidungsgrundlage. Diese wird Ihnen bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit Ihrem Gegenüber von grossem Nutzen sein.
Eine Praxisbewertung kann natlos in eine Praxisberatung übergehen. Dabei lassen sich u.a. folgende Fragen klären:
- Beratung für Gründung oder Eröffnung einer Einzel- oder Gruppenpraxis oder einer Klinik
- Nachfolgeregelung für die eigene Praxis
- Beratung zur Finanzierung Ihrer Praxis
- Ausarbeiten eines Businessplans für Ihre Praxis (Strategie, Organisation, Budget, Finanzierung, Liquidität, Investition)
- Planen und durchführen von Sanierungen und Liquidationen
- Beratung in Personal- und Versicherungsfragen
- Fitness-Check für die Arztpraxis
- Analyse der IST-Situation (SWOT - Stärken und Schwächen / Chancen und Gefahren)

Weitere Themen sind:
- Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen
- Rechtsform der Arztpraxis (Einzelfirma, GmbH, AG)
- Steuern für Privat und Praxis
- Organisatorische Abläufe
- Optimierung im Einkauf
- Versicherung und Vorsoge
- Vertragswesen (Ehe- und Erbvertrag, Miete, Leasing, Mietverträge)
Praxis-Finanzierung

Bei der Frage nach der geeigneten Finanzierung, werden die benötigten Mittel mit möglichen Finanzierungsquellen abgestimmt. Vor jeder Finanzierung empfiehlt es sich, eine Investitionsplanung unter Berücksichtigung aller bestehenden und bereits geplanten Anschaffungswünsche durchzuführen.

Eine neutrale Marktbetrachtung ermöglicht den Vergleich von Angeboten, welche frei von Interessenskonflikten sein sollten. Gerne bereiten wir für Sie die erforderlichen Unterlagen professionell auf und begleiten Sie auf Wunsch bei der Verhandlungen zur Finanzierung der Praxis. Im Nachgang dazu, können wir Sie bei der Prüfung von Kreditverträgen und Konditionen unterstützen.
Eine nach kaufmännischen Regeln geführte Buchhaltung ist mit ein Garant für die erfolgreiche Praxisführung. Wir unterstützen Sie gerne dabei:
- Einrichten von Finanzbuchhaltungen und Erstellen von Kontenplänen und Kontierungsrichtlinien
- Führen von Finanzbuchhaltungen, Lohn-, Debitoren- und Kreditoren- Buchhaltungen
- Beratungen über den Jahresabschluss
- Erstellen von Abrechnungen (AHV, MWST, SUVA, Versicherungsdeklarationen)
- Aufbau und Unterstützung bei Controlling-Aufgaben
- Ausarbeitung von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
- Beratung, Einführung und Betreuung von Finanzplänen und Budgetrechnungen
- Organisation und Einführung von Betriebsbuchhaltungen
- Erstellen von Kalkulationsgrundlagen
- Beratung bei Konsolidierungen
- Allgemeine Unterstützung bei Fragen im Rechnungswesen
- Firmeneintrag im Handelsregister mit Vorabklärungen
Praxis-Organisation

Bei der Praxisorganisation steht das gemeinsame praktizieren von einem oder mehreren Ärzten/Ärztinnen im Vodergrund. Die Teilung der Kosten

ist beispielsweise einer häufigstne Gründe für die Gruppenpraxis. Praxiseinrichtungen und medizinsche Gerätschaften können bei fehlender Planung rasch zur Überschuldung führen.

Als Gruppenpraxis gilt die gemeinsame Nutzung von Apparaturen, Einrichtungen, Räumlichkeiten und Personal durch zwei oder mehr Ärzte. Die Gruppenpraxis ist eine Organisationsform für freiberufliche, ärztliche Kooperation im ambulanden Versorgungsbereich. Darin besteht der Hauptunterschied zu Spitälern und Kliniken, die nicht nur im ambulanten, sondern auch im stationären Bereich tätig sind.

Die Anzahl der jährlich gegründeten Gruppenpraxen ist seit Jahren stetig im Steigen begriffen. Allerdings ist der Schritt in Richtung Gruppenpraxis ein bedeutender Schritt im Berufsleben und sollte daher gut überlegt sein. Eine professionelle Begleitung empfiehlt sich hier besonders.

Wir unterstützen Sie gerne bei:

- Entscheidungsfindung
- Standortanlayse
- Businessplan
- Operative Umsetzung
Praxis-Nachfolge

Früher oder später kommt der Moment, wo Sie sich zur Ruhe setzen werden. Was passiert mit Ihrer Praxis? Soll diese verkauft werden? Findet sich ein geeigneter Nachfolger oder Käufer?

Ein solches Vorhaben erfordert eine seriöse Planung. Je nach Komplexität der Verhältnisse kann eine Nachfolgeregelung durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen. Unter Zeitdruck eine Praxis abzugeben bzw. abgeben zu müssen hat einen direkten negativen Einfluss auf den Kaufpreis. Nur die langfristige, professionelle Vorbereitung erlaubt eine angemessene Berücksichtigung der vorhandenen Interessen und Wünsche und erhöht damit die Zukunftschancen der Nachfolge.

Die Arztpraxen werden in starkem Masse durch die Persönlichkeit des Arztes oder der Ärztin geprägt. Es liegt deshalb vorwiegend in Ihrem Ermessen, rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen für Ihre planmässige Nachfolge als auch für Ihre Stellvertretung in Notfällen zu organisieren. So verschieden die Gegebenheiten, so manigfaltig sind die Ausgangslagen und die Bedingungen einer Nachfolgeplanung. Allgemein gültige Rezepte und Lösungen gibt es nicht. Passende Lösungen aber, werden gemeinsam mit Ihnen erarbeitet.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Praxis von einer Drittperson weiterführen zu lassen?

Es empfiehlt sich, rund fünf Jahre vor dem Praxisverkauf die entsprechende Planung an die Hand zu nehmen. Sie können auf uns zählen, bei Fragen wie:
- Welcher Verkaufserlös ist realistisch? Die Praxisbewertung schafft die nötige Klarheit - auch zum Goodwill.
- Wie kann der Verkaufserlös bis zur Abgabe gesteigert werden? Der Fitness-Check hilft hier weiter!
- Wie komme ich an einen geeigneten Praxen-Interessenten?
- Selbst inserieren oder dies über eine professionelle Plattform laufen lassen?
- Welche finanziellen Mittel stehen nach dem Praxisverkauf noch zur Verfügung?
- Wann ist es besser das Pensionskassengeld in Form einer Kapitalzahlung oder doch über eine Rente zu beziehen?
Praxis-Besteuerung

Steuerangelegenheiten können abendfüllend sein, gehören aber nicht unbedingt zu den Lieblingsbeschäftigungen der Mediziner. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihre Steuerangelegenheiten:

- Erstellen von Steuererklärungen (Privat und Juristische Person)
- Prüfung von Steuerveranlagungen und Vertretung vor Behörden
- Bearbeitung von Steuereinsprachen
- Steuerplanung und -optimierung
- Steuerberatung bei Gesellschaftsgründungen und Umwandlungen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Sanierungen und Liquidationen
Praxis-Versicherung

Bei Versicherungsangelegenheiten macht es durchaus Sinn, sich durch einen Berater einen Überblick verschaffen zu lassen. Wir sind unabhänging und können Sie deshalb bei dieser Aufgabe objektiv und frei von Interessenkonflikten unterstützen.

Fachkundige Beratung empfiehlt sich insbesondere bei Fragen wie:
- Welche Versicherungen sind für mich notwendig und wichtig?
- Wie errechne ich meinen individuellen Versicherungsbedarf?
- Welche Versicherungsprodukte decken meine Bedürfnisse optimal?
- Wie finde ich prämiengünstige Angebote ohne Qualitätseinbusse?
- Wie verschaffe ich mir den raschen Durchblick im Dschungel von Sozial- und übrigen Versicherungen?
- Wer betreut mich nach Abschluss meiner Versicherungen weiter?


-Deckung des Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
-Todesfallschutz
-Altersvorsorge
-Berufshaftpflichtversicherung
-Praxis-Sachversicherung
-Rechtsschutzversicherung


-Privathaftpflicht-, Hausrat-, Kranken- und Motorfahrzeugversicherungen überprüfen

Für Ihr Personal:
-Obligatorische Unfallversicherung
-Personal-Krankentaggeldversicherung
-Berufliche Vorsorge der 2. Säule

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Konzept (BV Art. 111). Damit soll es möglich sein, im Alter, bei Invalidität und bei Tod für sich oder die Hinterbliebenen den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken jedoch kaum im Alter 60 Prozent des bisherigen Einkommens. Deshalb gewinnt die individuelle private Selbstvorsorge (3. Säule) eine immer grössere Bedeutung.
1. Säule AHV / IV (staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung) Die AHV/IV ist für in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen obligatorisch. Die AHV/IV-Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr und endet mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Nichterwerbstätige Personen werden auf Grund des Ersatzeinkommens und des Vermögens nach separatem Tarif erfasst. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der Beiträge und von der Beitragsdauer. Fehlende Beitragsjahre führen dabei zu einer entsprechenden Kürzung der Rente - Änderungen in der AHV auf 01.01.2013.
2. Säule BVG (berufliche Vorsorge zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards) Für Angestellte beginnt die Versicherungspflicht mit einem AHV Jahreslohn von mehr als CHF 22'050.00. Versichert sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres werden zudem die Altersleistungen angespart. Liegt der Jahreslohn über dem BVG-Maximum = CHF 88'200.00 (überobligatorischer Teil), können sich im Leistungsfall (Alter,Tod und Invalidität) empfindliche Lücken ergeben, sofern dieser Teil nicht zusätzlich (Grenzbeträge) versichert ist.
Die 3. Säule dient zur weiteren Selbstvorsorge. Ihr Zweck ist es, den individuellen Vorsorgebedarf, welcher aus den Leistungslücken der 1. und 2. Säule entstehen kann, freiwillig abzudecken. Unterschieden wird dabei zwischen der gebundenen Vorsorge der 3a und der freien Vorsorge 3b.
Unser erfahrenes Fachberaterteam erstellt Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungspolice.
Wir haben Zugang zu einem umfangsreichen Angebot an Versicherungsgesellschaften und –produkten und können Ihnen in den folgenden Bereichen weiterhelfen:

- Gebäude- und Mobiliarversicherung
- Motorfahrzeugversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Produkt- und Herstellerversicherung
- Transportversicherung
- Gewerbeversicherung
- Lebensversicherung
- Invaliditätsschutz
- Erwerbsausfallversicherung
- Partnerschaftsversicherungen
- Betriebsunterbruchversicherung
- Schlüsselpersonen (Ersatzversicherung)
- Altersvorsorgeversicherungen
- Ausbildungsvorsorgeversicherung
- Krankenversicherungen
- Reiseversicherung
Todesfall- & Invaliditätsschutz


Viele Personen schließen eine Lebensversicherung ab, damit wir unseren wirtschaftlich Abhängigen eine finanzielle Sicherheit nach unserem Ableben gewähren können. Der Ersatz des fehlenden Einkommens ist der Hauptgrund für den Abschluss einer Lebensversicherung.

Personen, welche kein Einkommen haben (z.B. Hausfrauen), aber einen indirekten finanziellen Beitrag leisten, sollten aber ebenfalls eine Lebensversicherung in Betracht ziehen.

Eine Police kann ebenfalls für geschäftliche Zwecke oder im Rahmen einer Nachlassplanung eine entscheidende Rolle spielen.

Die Wahl der richtigen Lebens- oder Invaliditätsschutzversicherung ist nicht einfach und es bestehen riesige Preis- und Leistungsunterschiede.


Unsere Produktpalette umfasst folgende Arten von Versicherungen für Einzel- oder Gruppen-Arztpraxen

Lebensversicherungen (auf Lebzeiten oder zeitlich beschränkt)
Temporärer und dauernder Invaliditätsschutz bei Krankheit und Unfall
Erwerbsausfallversicherung / Ersatzeinkommen
Abdeckung gegen schwere Erkrankungen
Versicherung bei physischen Gebrechen
Hypotheken-Versicherungen
“Buy-and-sell Insurance” für Geschäftspartner
“Keyperson Insurance” für Angestellte in Schlüsselposition
Sparversicherungen für Direktoren

Versicherung von gewerblichen Fixkosten
+41 76 721 36 68
lerch.consulting@gmail.com
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